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Der Heimatschein hat ausgedient

Am 1. Februar 2024 ist das neue kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer in Kraft getreten. Hier die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  • Der Heimatschein wird im Kanton Bern nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt. Demzufolge gibt es auch keine Niederlassungsausweise mehr.
  • Von der Gemeinde werden keine neuen Heimatscheine mehr bestellt. Falls doch einmal ein Heimatschein benötigt wird (z.B. bei Umzug ins Ausland oder in einen Kanton, der den Heimatschein noch verlangt), kann dieser von jedem Bürger/jeder Bürgerin beim Zivilstandsamt seines/ihres Heimatortes gebührenpflichtig bestellt werden.
  • Bei Wegzug werden vorhandene Heimatscheine ausgehändigt zur Aufbewahrung.
  • Für die persönliche Anmeldung bei einer bernischen Gemeinde genügt ein Identitätsnachweis mittels ID, Pass oder Führerschein.

Bei Fragen hilft die Gemeindeverwaltung gerne weiter.