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Umzug innerhalb der Gemeinde (Adressänderung)

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist die Adressänderung innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle unter Angabe der neuen Adresse, Umzugsdatum sowie Lage der Wohnung (z.B. 1. Stock rechts), mitzuteilen. Dies kann entweder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung erfolgen oder über eUmzug.

Falls ein Heimatschein bei uns hinterlegt ist, wird Ihnen dieser zur Aufbewahrung übergeben. Ein allfälliger Niederlassungsausweis ist zu vernichten. Im Kanton Bern werden keine neuen Niederlassungsausweise mehr ausgestellt.

Die Gebühr für die Adressänderung beträgt:

- für Schweizer Bürger: Fr. 20.00
- für ausländische Staatsangehörige: Fr. 30.00