Fundbüro
Das Fundbüro nimmt Fundgegenstände sowie Meldungen über verlorene Gegenstände entgegen. Die entgegengenommenen Fundgegenstände werden während einem Jahr aufbewahrt.
Kann der Eigentümer nicht ermittelt werden, wird der Finder oder die Finderin nach Ablauf eines Jahres benachrichtigt, dass der Gegenstand abgeholt werden kann. Die Aufbewahrungspflicht geht damit bis zum Ablauf von 5 Jahren auf den Finder oder die Finderin über. Nicht abgeholte Fundgegenstände werden nach Ablauf von 5 Jahren verwertet oder entsorgt.
Falls Sie etwas verloren haben, dürfen Sie gerne das Formular "Verlustmeldung" ausfüllen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, falls die Fundsache abgegeben wird.