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Abmeldung, Wegzug ins Ausland

Wer seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt, hat sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle abzumelden und die neue Adresse anzugeben. Mitzubringen sind:

  • Amtlicher Ausweis (ID, Pass, Führerausweis)
  • Ausländerausweis (Ausländische Staatsangehörige)
  • Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis (Schweizer Bürger)

Anschliessend werden wir Ihnen den Heimatschein aushändigen, sofern dieser bei uns hinterlegt ist, oder den Ausländerausweis einziehen. 

Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz bei der Fremdenkontrolle anzugeben. Eine steuerliche Abmeldung erfolgt nur, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass im Ausland ein Hauptsteuerdomizil gegründet wurde. Wir bitten Sie deshalb, uns eine Bescheinigung über die Anmeldung bei der ausländischen Steuerbehörde zukommen zu lassen - nicht zu verwechseln mit der Anmeldung bei der ausländischen Einwohnerkontrolle.

Die Abmeldung erfolgt kostenlos. Jedoch benötigen Sie, z.B. für die Abmeldung bei der Krankenkasse, eine Abmeldebescheinigung, welche Fr. 20.00 kostet.