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Erwerb von Wohneigentum durch Personen im Ausland

| Verwaltung

Seit 2001 gilt in der Gemischten Gemeinde Aeschi per Gemeindeversammlungsbeschluss die Regelung, dass pro Jahr max. 1 Wohnhaus und 2 Eigentumswohnungen an Personen im Ausland verkauft werden können.

Diese Regelung muss alle 5 Jahre von der Gemeindeversammlung bestätigt und damit verlängert werden.
Die aktuelle Verlängerung läuft noch bis Mai 2026 (vgl. Protokollauszug der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2021).

Die Gemeindeverwaltung informiert hiermit, dass das Kontingent für das laufende Jahr 2024 bereits ausgeschöpft ist. Ein Verkauf von Wohneigentum an Personen im Ausland ist also in diesem Kalenderjahr nicht mehr möglich.

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Zugeordnete Dateien

Protokollauszug_04.06.2021.pdf 320 KB